Liegenschaft reservieren
Die Kirchen und Räume der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Oberengadin können für kirchliche Anlässe und für geeignete, der Örtlichkeit geziemende kulturelle Veranstaltungen gemietet werden (vgl. Empfehlungen zur Benützung von Kirchen für religiöse Feiern und kulturelle Veranstaltungen des Kirchenrats vom 7. Dezember 1988, Kirchliche Gesetzessammlung Nr. 213).
Die Räumlichkeiten, die Geräte und das Mobiliar sind so abzugeben, wie sie übernommen worden sind.