Die Protokolle der Kirchgemeindeversammlungen werden gemäss kant. Datenschutzgesetz sowie Gemeindegesetz Graubünden veröffentlicht:
"Gesetzliche Grundlage (Art. 11 Abs. 2 GG). Diese erlaubt es den (Kirch-) Gemeinden, die Protokolle der (Kirch-) Gemeindeversammlung in den elektronischen Medien, unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, zu publizieren. Da jegliche Form des Datenbearbeitens das verfassungsmässig verankerte Recht auf informationelle Selbstbestimmung bzw. persönliche Freiheit tangiert, ist die Publikation von Personendaten nur dann rechtmässig, wenn sie auch durch ein öffentliches Interesse gerechtfertigt sowie verhältnismässig ist und den Kerngehalt des Grundrechts nicht verletzt (vgl. Art. 36 Bundesverfassung [BV, SR 101). Die Bestimmungen des Datenschutzes sind letztlich Wertung darüber, wann eine Datenbearbeitung einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff darstellt".
Protokoll der Gründungsversammlung
Notnummer: +41 81 836 22 22
Hilfe und Beistand in der Not